Gründung einer niederländischen B.V.
Sie können auf verschiedene Art und Weise in den Niederlanden geschäftstätig sein: eine Gesellschaft oder Zweigniederlassung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Es gelten keine speziellen Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmer.
Oft wird in den Niederlanden eine niederländische besloten vennootschap (B.V.), ähnlich wie eine GmbH, notariell gegründet. Ein wichtiger rechtlicher Grund für die Gründung einer B.V. (statt einer Zweigniederlassung) ist die Beschränkung der Haftung. Eine B.V. muss über ein Anteilskapital (Stammkapital) verfügen.
Es gelten keine Mindestanforderungen für das Anteilskapital einer B.V. (Stammkapital). Es ist deshalb möglich, dass nur ein Anteil mit Stimmrecht mit einem Nennwert von z.B. € 1 von einem Anteilseigner gehalten wird. In Deutschland beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens € 25.000.
Ein wichtiger Unterschied bzgl. des Geschäftsführers einer B.V. ist, dass er eine Privatperson, aber auch eine juristische Person sein kann.