3 Vorteile für Unternehmen mit Sitz und Geschäft­sleitung in den Niederlanden

Was macht das Königreich der Niederlande so attraktiv für Sie als Unternehmer? Wissen Sie z.B. dass die Unternehmensbesteuerung, jetzt aber noch mehr in der Zukunft, viel niedriger ist als die in Deutschland? Nachstehend informieren wir Sie über diese und andere Vorteile. Wir nehmen vorweg, dass Aktivitäten in den Niederlanden sicherlich sehr viele Vorteile bieten.

Gründung einer niederländischen B.V.

Sie können auf verschiedene Art und Weise in den Niederlanden geschäftstätig sein: eine Gesellschaft oder Zweigniederlassung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Es gelten keine speziellen Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmer.

Oft wird in den Niederlanden eine niederländische besloten vennootschap (B.V.), ähnlich wie eine GmbH, notariell gegründet. Ein wichtiger rechtlicher Grund für die Gründung einer B.V. (statt einer Zweigniederlassung) ist die Beschränkung der Haftung. Eine B.V. muss über ein Anteilskapital (Stammkapital) verfügen.

Es gelten keine Mindestanforderungen für das Anteilskapital einer B.V. (Stammkapital). Es ist deshalb möglich, dass nur ein Anteil mit Stimmrecht mit einem Nennwert von z.B. € 1 von einem Anteilseigner gehalten wird. In Deutschland beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens € 25.000.

Ein wichtiger Unterschied bzgl. des Geschäftsführers einer B.V. ist, dass er eine Privatperson, aber auch eine juristische Person sein kann.

Daniël Mol
Daniël Mol Senior Berater für Internationales Steuerrecht

Körperschaftsteuersätze

Eine in den Niederlanden ansässige B.V. ist körperschaftsteuerpflichtig für den erzielten Gewinn.

Die Körperschaftsteuersätze betragen:

  2019 2020 2021

Gewinn bis zum € 200.000

19% 16,5% 15%

Gewinn mehr als € 200.000

25% 25% 21,7%

Gewerbesteuer gibt es nicht. Zum Vergleich, in Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz und Gewerbesteuer insgesamt etwa 30%.

Beteiligungsmöglichkeiten und ihre steuerlichen Folgen

Sowohl eine Privatperson als auch eine juristische Person kann eine B.V. gründen. Steuerlich sieht es wie folgt aus:

Wenn eine in Deutschland ansässige Muttergesellschaft eine Mindestbeteiligung von 5% an einer in den Niederlanden ansässigen Tochtergesellschaft hat, wird im Falle einer Ausschüttung keine Kapitalertragsteuer einbehalten.

Hält stattdessen eine Privatperson die Anteile, wird bei einer Ausschüttung 15% niederländische Kapitalertragsteuer einbehalten. Diese Kapitalertragsteuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden.

Das niederländische Finanzamt

Wenn Sie in den Niederlanden geschäftstätig sind, haben Sie Verpflichtungen gegenüber dem niederländischen Finanzamt. Die erforderlichen Steuererklärungen sind rechtzeitig abzugeben und die Steuern zu zahlen.

Es ist aber auch möglich die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts vorab gebührenfrei abzustimmen ('verbindliche Auskunft‘).

Haben Sie Fragen oder beabsichtigen Sie in den Niederlanden geschäftliche Aktivitäten aufzunehmen? Wir sind Ihnen gerne behilflich.

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„In ein paar Jahren wird es keine Grenzen mehr geben“, diesen Satz hat Dirk Vortkamp bis heute im Ohr. Opa Vortkamp sollte Recht behalten, denn die Grenzen sind heute frei über-querbar.

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