3 Vorteile für Unternehmen mit Sitz und Geschäft­sleitung in den Niederlanden

Was macht das Königreich der Niederlande so attraktiv für Sie als Unternehmer? Wissen Sie z.B. dass die Unternehmensbesteuerung, jetzt aber noch mehr in der Zukunft, viel niedriger ist als die in Deutschland? Nachstehend informieren wir Sie über diese und andere Vorteile. Wir nehmen vorweg, dass Aktivitäten in den Niederlanden sicherlich sehr viele Vorteile bieten.

Gründung einer niederländischen B.V.

Sie können auf verschiedene Art und Weise in den Niederlanden geschäftstätig sein: eine Gesellschaft oder Zweigniederlassung mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Es gelten keine speziellen Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmer.

Oft wird in den Niederlanden eine niederländische besloten vennootschap (B.V.), ähnlich wie eine GmbH, notariell gegründet. Ein wichtiger rechtlicher Grund für die Gründung einer B.V. (statt einer Zweigniederlassung) ist die Beschränkung der Haftung. Eine B.V. muss über ein Anteilskapital (Stammkapital) verfügen.

Es gelten keine Mindestanforderungen für das Anteilskapital einer B.V. (Stammkapital). Es ist deshalb möglich, dass nur ein Anteil mit Stimmrecht mit einem Nennwert von z.B. € 1 von einem Anteilseigner gehalten wird. In Deutschland beträgt das Stammkapital einer GmbH mindestens € 25.000.

Ein wichtiger Unterschied bzgl. des Geschäftsführers einer B.V. ist, dass er eine Privatperson, aber auch eine juristische Person sein kann.

Daniël Mol
Daniël Mol Senior Berater für Internationales Steuerrecht